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Einkommensteuer | Zahlung für Duldung der Zufahrt als Anschaffungskosten von Grund und Boden
Die Zahlung für die Bestellung einer Zufahrtsbaulast führt nach dem nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern zu nachträglichen Anschaffungskosten des nicht der Abnutzung unterliegenden Wirtschaftsguts Grund und Boden. Zu den Anschaffungskosten gehören insbesondere auch Aufwendungen nach der eigentlichen Anschaffung, die die Benutzbarkeit des angeschafften Wirtschaftsguts (z. B. des Grundstücks) erhöhen und seinen Wert steigern. Ein zeitlicher Zusammenhang mit dem Anschaffungsvorgang ist nicht erforderlich.