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Keine Ansparabschreibung für Freiberufler in 2007
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAD-38247Mit Beschluss v. - VIII B 62/09 NWB JAAAD-31634 hat der BFH in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu der Frage Stellung bezogen, ob Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit für 2007 noch die Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F. geltend machen können oder den Regelungen des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG n. F. unterworfen sind.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB UAAAC-73205 das Berechnungsprogramm „Investitionsabzugsrechner – 7g EStG” abrufbar.
Sachverhalt
[i]Gewinn in 2007: 100.595 €Der Antragsteller A., ein freiberuflich tätiger Tierarzt mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, errechnete für 2007 einen Gewinn von 100.595 € und machte im Rahmen der mit der Gewinnermittlung für 2007 vorgelegten Anlage EÜR einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 36.000 € geltend. Auf Nachfrage des Finanzamts erklärte er, damit sei die Bildung einer Ansparrücklage in Höhe von 36.000 € nach § 7g EStG i. d. F. des JStG 2007 gemeint. Das Finanzamt berücksichtigte bei der Veranlagung die Ansparrücklage nicht. [i]Finanzamt verneint Ansparrücklage und InvestitionsabzugsbetragEine Rücklage nach § 7g EStG a. F. sei nur in Fällen möglich, in denen ein abweichendes Wirtschaftsjahr nach dem ende. Da sich der Gewinn des A. in 2007 auf mehr als 10...