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Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
Anmerkungen zum
[i]BMF, Schreiben v. 18. 11. 2009 - S 2177, BStBl 2009 I S. 1326Durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen war die sog. Listenpreisregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf Fahrzeuge begrenzt worden, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden. Die Ermittlung des Werts der privaten Nutzung anderer Fahrzeuge ist seither gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale stellt sicher, dass Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte ab dem ersten Kilometer der Entfernung wieder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden können. Das die seit 2002 ergangenen Verwaltungsregelungen zusammengefasst und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen BFH-Rechtsprechung aktualisiert. Eine wesentliche Neuerung ist ab 2010 der Ansatz der Nutzungsentnahme für jedes auch privat genutzte Kraftfahrzeug des notwendigen Betriebsvermögens nach der Listenpreismethode, wenn dafür kein Fahrtenbuch geführt wird.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www. nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB ZAAAD-37232 das Berechnungsprogramm „Kfz-Rechner: 1-%-...