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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 9 K 2067/03 F EFG 2010 S. 467 Nr. 6

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 2AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. aEStG § 2 Abs. 1EStG § 4 Abs. 1 Satz 1BGB § 101 Nr. 2 Halbsatz 2

Gewinnfeststellung bei KG – Aufteilung bei Anteilsveräußerung während des laufenden Geschäftsjahrs

Leitsatz

  1. Die Gewinnfeststellung für eine Personengesellschaft erstreckt sich auch im Falle eines Gesellschafterwechsels stets auf ein volles Wirtschaftsjahr.

  2. Die Gewinnaufteilung zwischen dem Veräußerer und dem Anteilserwerber ist – bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich – mittels einer auf den Zeitpunkt des Gesellschafterwechsels zu erstellenden Zwischenbilanz vorzunehmen.

  3. In diese Aufteilung geht – unabhängig von dem Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses – auch das Ergebnis aus den Organgesellschaften aufgrund der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zugunsten der Personengesellschaft ein.

  4. Es ist steuerlich nicht zulässig, den während des Jahres eingetretenen Gesellschaftern bis zum Eintrittszeitpunkt realisierte Gewinne oder Verluste zuzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 467 Nr. 6
XAAAD-38021

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.01.2009 - 9 K 2067/03 F

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