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Vereinfachung für europäische Vereinswettbewerbe durch BMF beendet
[i]BMF, Schreiben v. 21.1.2010 - IV B 2 - S 1300/07/10044 2010/0023661Neun europäische Staaten haben den Abschluss von Gegenseitigkeitsvereinbarungen in Bezug auf die Teilnehmer an inländischen Spielen im Rahmen europäischer Vereinswettbewerbe in Mannschaftssportarten im Jahr 2009 abgelehnt. Ab werden die Teilnehmer aus diesen Staaten deshalb nach den allgemeinen Regeln besteuert ( ).
Der im festgelegte vorausschauende Steuererlass auf Einkünfte von beschränkt steuerpflichtigen Teilnehmern, die in diesen Staaten ansässig sind, findet nach dem Ende des Kalenderjahrs 2009 keine Anwendung mehr.
Im Einzelnen haben folgende Staaten den Abschluss von Gegenseitigkeitsvereinbarungen abgelehnt:
Bulgarien, Österreich, Großbritannien (Landesverbände – England, Nordirland, Schottland, Wales), Griechenland, Luxemburg, Spanien, Schweiz, Ungarn und Zypern.
Nach den Grundsätzen des wird die Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf Einkünfte, die beschränkt steuerpflichtige Teilnehmer an inländischen Spielen im Rahmen europäischer Vereinswettbewerbe in...