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Gewerbesteuer | Änderung des Gewerbesteuermessbescheids bei Organschaft
Nach dem ermöglicht § 35b GewStG 1999 in Organschaftsfällen auch bei einer Gewinnänderung auf der Ebene der Organgesellschaft eine Änderung des bestandskräftigen Gewerbesteuermessbescheids.
Im Streitfall hatte die Organträger-GmbH eine Änderung ihrer Körperschaftsteuerbescheide erstritten, weil sie sich mit Erfolg gegen die 5 %ige „Schachtelstrafe” nach § 8b Abs. 7 KStG a. F. wehrte, die das ihr zuzurechnende Einkommen einer Organtochter erhöht hatte (diese bezog dem DBA-Schachtelprivileg unterliegende Dividende einer niederländischen Tochtergesellschaft). Die Gewerbesteuermessbescheide der Klägerin waren nicht Gegenstand des Rechtsstreits und bestandskräftig geworden. Der BFH sah darin einen Anwendungsfall der Folgeänderung gem. § 35b GewStG, obgleich nach der sog. gebrochenen Einheitstheorie das ...