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Einkommensteuer | Zuordnung der Gewerbesteuer zum Ver-äußerungsgewinn bei Betriebsveräußerung nach Umwandlung
Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und anschließend der (übergegangene) Betrieb von der Personengesellschaft veräußert, mindert nach dem die nach § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallende Gewerbesteuer als Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn.
Die Gewerbesteuer rührt zwar aus dem Umwandlungsvorgang her, fällt aber erst auf den Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn der Personengesellschaft an. Dieser Veranlassungszusammenhang gilt auch nach dem neuen Umwandlungssteuerrecht mit dem Unterschied, dass nach § 18 Abs. 3 UmwStG der Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn auch insoweit der Gewerbesteuer unterliegt, als er auf das Betriebsvermögen entfällt, das bereits vor der Umwandlung dem Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft gedient hatte.