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Erbschaftsteuerreform vor dem Verfassungsgericht
Wie schon in NWB 2/2010 mitgeteilt, hat der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek drei Verfassungsbeschwerden gegen das Erbschaftsteuerreformgesetz eingereicht. Die Aktenzeichen vor dem BVerfG lauten: 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09). Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. empfiehlt daher, unter Hinweis auf die oben genannten Verfassungsbeschwerden, gegen alle Erbschaftsteuerbescheide, die auf der seit geltenden Rechtsgrundlage basieren, Einspruch einzulegen. Das Einspruchsverfahren ruht insoweit kraft Gesetzes (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).
Auch der BFH wird sich demnächst mit der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuerreform beschäftigen müssen. Dort ist ein Verfahren anhängig, in dem der Kläger die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Betriebs- und Geldvermögen beklagt (BFH: II B 168/09).