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Handel mit Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen
Anmerkungen zum und Gestaltungsalternativen
[i]BFH, Urteil v. 3. 6. 2009 - XI R 34/08 NWB RAAAD-31277 Mit hat der BFH den Zwischenhandel mit Eintrittskarten der inländischen Besteuerung mit dem Regelsteuersatz unterworfen. Der Gesetzgeber hat, um kulturelle und künstlerische Veranstaltungen zu fördern, mit § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG sowie § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG eine Möglichkeit geschaffen, die vorgenannten Umsätze steuerfrei zu behandeln bzw. ermäßigt zu besteuern. Der Beitrag zeigt Gestaltungen auf, mit denen eine steuerfreie Behandlung bzw. ermäßigte Besteuerung erreicht werden kann.
I. Eigenhandel mit Eintrittskarten und BFH-Urteil
1.
[i]Eigenhandel stellt sonstige Leistung dar, die dem Regelsteuersatz unterliegtMit Urteil v. - XI R 34/08 NWB RAAAD-31277 hat der BFH entschieden, dass die entgeltliche Überlassung von Eintrittskarten zu einem sportlichen oder kulturellen Ereignis an einen Reiseveranstalter
nicht als Lieferung, sondern als sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 UStG zu qualifizieren ist,
die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG nicht zur Anwendung kommt und
sich der Ort dieser Leistung mangels einer Spezialregelung nach § 3a Abs. 1 UStG 2005 (jetzt § 3a Abs. 2 UStG) bestimmt.
2. Sachverhalt
[i]Zusammenstellen von Paketreisen mit Tickets für ausländische SportveranstaltungenDie Klägerin stellte ihren Kunden (Reiseveranstalter) Paketreisen zusammen. Diese Pak...