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Lohnsteuerliche Erstattung des Frühstücks bei Dienstreisen im Inland
Auswirkungen der Senkung des USt-Satzes im Hotelgewerbe für Arbeitgeber
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber zum den Umsatzsteuersatz für kurzfristige Übernachtungsleistungen im Hotelgewerbe von 19 % auf 7 % gesenkt. Ausgenommen sind hiervon Verpflegungsleistungen, vor allem das Frühstück. Die Wechselwirkungen zwischen umsatzsteuerlich unterschiedlich besteuerten Leistungen und den lohnsteuerlichen Regeln für Verpflegungsaufwand führen zu vielen noch nicht abschließend geklärten Fragen. Der Beitrag zeigt anhand unterschiedlicher Fallgruppen, was Arbeitgeber beachten müssen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in BBK 4/2010 S. 142.
I. Einführung
Seit dem gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % für die kurzfristige Übernachtung in Hotels und Pensionen – jedoch nur [i]Ermäßigter USt-Satz nur für Übernachtungfür Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) . Die Verpflegung und insbesondere das Frühstück unterliegen weiterhin dem regulären Steuersatz von 19 %.
Die Neuregelung hat auch Auswirkung auf die steuerfreie Erstattung von Reisekosten an Mitarbeiter: Denn vom Arbeitgeber können grundsätzlich nur die Übernachtungskosten steuerfrei erstattet werden oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werd...