Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherung: Beiträge für Arbeitnehmer in der Insolvenz weiterhin anfechtbar
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter die Zahlung der Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge an die Einzugstellen der Sozialversicherungsträger weiterhin nach §§ 128 ff. InsO anfechten. Dies hat der festgestellt.
Der BGH lehnt damit den Versuch des Gesetzgebers ab, durch Zurechnung der Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge zum Vermögen des [i]Zurechnung der Beiträge zum Vermögen des Arbeitnehmers abgelehntArbeitnehmers (§ 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV) die Sozialversicherungsträger im Insolvenzfall des Arbeitgebers vor Beitragsrückgewähr zu schützen. Diese Regelung galt seit . Der BGH stellte klar, dass diese gesetzgeberische Fiktion einer Beitragszahlung aus dem Vermögen des Arbeitnehmers nicht zu einem Beitragsteilschuldverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Sozialversiche...