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BFH 15.10.2009 XI R 52/06, BBK 4/2010 S. 143

Sog. Mailing-Aktionen sind umsatzsteuerlich eine einheitliche Leistung

Ein Unternehmer, der sog. Mailing-Aktionen durchführt, indem er Serienbriefe an potenzielle Kunden oder Spender versendet, erbringt eine einheitliche Leistung im Sinne von § 3 Abs. 9 UStG. Denn es handelt sich aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers um ein Leistungsbündel. Die Einstufung als einheitliche Leistung hat zur Folge, dass

  • der Regelsteuersatz von 19 % gilt und nicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für die Lieferung von Druckschriften und

  • sich der Ort dieser sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 1 UStG a. F. bestimmt. Dies war im Streitjahr 2001 der Ort, von dem aus der Unternehmer, der die [i]NWB Steuer-TV vom 8. 1. 2010, NWB BAAAD-34366 Mailing-Aktionen durchführt, sein Unternehmen betrieb. Nach der ab 2010 geltenden Rechtslage ist dies nach § 3a Abs. 2 UStG n. F. der Ort, von dem aus der Leistungsempf...

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