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BBK 4/2010 S. 148

Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011

Ab 2011 wird keine Lohnsteuerkarte auf Papier mehr ausgegeben. Vielmehr bleibt die Lohnsteuerkarte 2010 einschließlich aller darin eingetragener Freibeträge auch für 2011 gültig. Nimmt ein Arbeitnehmer im Jahr 2011 erstmalig eine Beschäftigung auf, erteilt das Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug. Darauf hat das BMF hingewiesen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Aufbau der ELStAM-Datenbank, in der alle Lohnsteuerabzugsmerkmale [i]Datenbank steht erst 2012 bereitder Beschäftigten elektronisch erfasst werden, erst 2012 in vollem Umfang zur Verfügung stehen wird. Somit wird die Lohnsteuerkarte auf Papier erst ab 2012 entbehrlich.

[i]Lohnsteuerkarten 2010 nicht vernichtenArbeitgeber dürfen demnach entgegen § 41b Abs. 1 Satz 6 EStG die Lohnsteuerkarte 2010 mit Ablauf des Jahres 2010 nicht vernichten.

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