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Schenkungsrecht | Rückforderung ehebezogener Geschenke durch die Schwiegereltern bei Scheitern der Ehe
Schwiegereltern, die ihrem Schwiegerkind im Hinblick auf die Ehe mit dem leiblichen Kind Vermögenswerte zugewandt haben, können diese Zuwendungen jetzt leichter zurückfordern. Sie gelten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nunmehr generell als Schenkung und nicht mehr als ein unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbares Rechtsverhältnis eigener Art. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt i. d. R. die Geschäftsgrundlage einer solchen Schenkung, so dass diese zumindest partiell rückabgewickelt werden kann. Im Streitfall hatten die Eltern dem Beklagten Geld zum Erwerb einer Wohnung gegeben, in der er anschließend mit ihrer Tochter einzog; das Ehepaar trennte sich nach fünf Jahren und schloss im Scheidungsverfahren den Zugewinnausgleich aus.
[i]Kanzler, BBV 1/2004 S. 23 NWB SAAAB-17686 zu Steuerfolgen der Trennung von Ehegatten D...