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Fördergebiet | Zulässigkeit von Sonderabschreibungen beim Umlaufvermögen
Gemäß können Sonderabschreibungen nach § 4 FördG auch auf Herstellungsarbeiten an Gebäuden des Umlaufvermögens vorgenommen werden.
Das Urteil klärt die Streitfrage, ob die Begünstigung durch § 3 FördG auch Gebäude des Umlaufvermögens umfasst, denn anders als die Begünstigung beweglicher Wirtschaftsgüter in § 2 FördG setzt § 3 FördG nicht ausdrücklich voraus, dass es sich um Anlagegüter handeln muss. Es ist aber nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber gerade den Ausschluss des Umlaufvermögens regeln wollte und sich dazu der missverständlichen Formulierung „Anschaffung und Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern” bedient hat, denn auch nicht abschreibbare Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens sind technisch gesehen abnutzbar. Für die Zukunft kommt dieser Entscheidung zwar...