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Europarechtswidrigkeit des Abzugsverbots für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen Aktien
(1) Das Abzugsverbot für negative Aktiengewinne einer Kapitalgesellschaft aus der Rückgabe von Anteilen an inländischen Investmentfonds (§ 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i. V. mit § 8b Abs. 3 KStG 1999) ist im Jahr 2001 nur insoweit anwendbar, als die Gewinnminderungen auf Beteiligungen der Investmentfonds an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen. (2) Die Beschränkung des Abzugsverbots auf negative Aktiengewinne, die auf Beteiligungen der Investmentfonds an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen, verstößt gegen Art. 56 EG (Anschluss an „ STEKO Industriemontage GmbH”, IStR 2009 S. 133; Bezug: Art. 56 EG; § 8b Abs. 2 und 3 KStG 1999 i. d. F. des UntStFG; § 34 Abs. 1 und 10a KStG 1999 i. d. F des StSenkG; § 52 Abs. 36 EStG 1997 i. d. F. des UntStFG; § 8a Abs. 3 Satz 1, § 40a Abs. 1, § 43 Abs. 14 und 18 KAGG i. d. F. des StSenkG).