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Offenlegung des Einzeljahresabschlusses – Befreiung des Mutterunternehmens
Ist ein Mutterunternehmen in der Rechtsform der Personengesellschaft nach § 264a HGB in den Konzernabschluss einbezogen, ist es nicht verpflichtet, zusätzlich noch einen Einzelabschluss offenzulegen. Das hat das NWB QAAAD-36490 klargestellt.
(1) Die Muttergesellschaft – eine GmbH & Co. KG – hatte beim elektronischen Bundesanzeiger einen von ihr selbst erstellten Konzernabschluss für das Jahr 2006 eingereicht. Zudem wurde eine Befreiungsmitteilung nach § 264b Nr. 3b HGB erstellt. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hatte daraufhin ein Ordnungsgeld über 2.500 € festgesetzt, weil das Unternehmen keine eigenen Unterlagen eingereicht habe. Als Begründung hierfür führte das BfJ weiter an, dass die Befreiung von der Offenlegungspflicht ...