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Der Grundfreibetrag zusammenveranlagter Ehegatten ist verfassungsgemäß
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAD-36913 Der Grundfreibetrag für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr 2005 in Höhe von 15.329 € überstieg das sächliche Existenzminimum des Jahres 2005 in Höhe von 12.240 € und entsprach – so der NWB GAAAD-35183 – den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Steuerfrei zu stellendes sächliches Existenzminimum
[i]Mindestbedarf des Sozialhilferechts ist Maßgröße für das steuerfrei zu stellende ExistenzminimumNach der Rechtsprechung des , 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91, BStBl 1993 II S. 413) muss dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld so viel verbleiben, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und – unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 GG – desjenigen seiner Familie benötigt (Existenzminimum). Dies einzuschätzen, ist Aufgabe des Gesetzgebers. Das von der Einkommensteuer zu verschonende Existenzminimum muss realitätsgerecht bemessen werden. Es darf den Betrag nicht unterschreiten, den der Staat bedürftigen Mitbürgern im Sozialhilferecht aus öffentlichen Mitteln überlässt. Der im Sozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf ist damit Maßgröße für die Bemessung des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums, das in mindestens gleicher Höhe durch steuerliche Frei...