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Bilanzierungskonkurrenzen bei Sonderbetriebsvermögen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-36915 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften als Mitunternehmer auch die Vergütungen, die ein Gesellschafter von seiner Personengesellschaft für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Die überlassenen Wirtschaftsgüter sind dann Sonderbetriebsvermögen des überlassenden Gesellschafters bei der nutzenden Personengesellschaft. Gehörte das betreffende Wirtschaftsgut bereits vor der Überlassung an die Personengesellschaft zu einem Betriebsvermögen, etwa zum Einzelunternehmen des Gesellschafters, ergibt sich eine Bilanzierungskonkurrenz in der Steuerbilanz. Die Frage der richtigen Zuordnung ist vor allem im Rahmen der §§ 16 und 34 EStG und für die §§ 20, 24 UmwStG interessant.
Grundsatz des Vorrangs des Sonderbetriebsvermögens
[i]Vorrang des Sonder-BVGrundsätzlich geht die Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen der Zuordnung zum Betriebsvermögen des Mitunternehmers in seinem eigenen Betrieb vor. Dies folgt aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, der allgemein nicht nur als Qualifikations-, sondern auch als Zurechnungsnorm verstanden wird.
[i]Auch bei Überlassung im Rahmen des allgemeinen GeschäftsverkehrsDiese Grundsätze kommen auch zur Anwendung, wenn die Überlassung des Wirtschaftsguts im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Betriebs des Mitunternehmers erfolgt und ...