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Rückvergütung für Umzugskartons
I. Sachverhalt
Umzugskartons als Sujet der Bilanzierung mögen den geneigten Leser dieser Rubrik nicht vom Hocker reißen. Der Karton kostet bei Bezug vom Hersteller das Umzugsunternehmen etwa 1 € und wird dem Umzugskunden mit 2 € in Rechnung gestellt . Indes geht es im konkreten Sachverhalt nicht nur um einen oder eine Handvoll Kartons, es kann sich durchaus um viele 1.000 Stück und mehr handeln, weshalb bei einem einzelnen Umzugsunternehmen durchaus relevante Beträge für nicht zurückgegebene Kartons „im Umlauf” sind. Aber selbst wenn man sich im Einzelfall wegen Unwesentlichkeit auf die buchtechnische Beliebigkeit zurückziehen kann oder will, können anhand des einschlägigen Geschäftsmodells durchaus grundlegende bilanzsystematische Überlegungen exemplifiziert werden.
Branchenüblich wird den Umzugswilligen der Karton als Hilfsmittel in Ergänzung zur eigentlichen Umzugsleistung angeboten, aber auch gleichzeitig die Rücknahmemöglichkeit offeriert. Das kann dann auf der Datengrundlage des zitierten BFH-Urteils wie folgt aussehen: Das Umzugsunternehmen berechnet für den einzelnen Karton 2 € und lobt aus: „Wir erstatten (für) unsere gebrauchten Kartons ...