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Der BFH verabschiedet das sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot
Der Beschluss des Großen Senats des zu § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG
[i]BFH,Beschluss v. 21. 9. 2009 - GrS 1/06 NWB EAAAD-35188Der Beschluss des Großen Senats enthält eine zu begrüßende Fortschreibung der Grundsätze über die Zuordnung von abgrenzbarem Aufwand zur beruflichen/privaten Sphäre bei feststehendem Aufteilungsmaßstab. Ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot, so der BFH, lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Die zum Beschluss ergangene Pressemitteilung des signalisiert über die Vorlagefrage hinaus eine grundsätzliche Kehrtwende. Die Presseabteilung des BFH verlautbart: „Dies kann Auswirkungen auch auf die Beurteilung anderer gemischt veranlasster Aufwendungen haben.” Diese vage Andeutung ist geeignet, die Fachwelt zu verunsichern. Für eine – durch das Vorlageverfahren nicht veranlasste – umfassende Aussage zu anderen oder gar allen Anwendungsfacetten des § 12 Nr. 1 EStG wäre es erforderlich gewesen, den Beschluss grundsätzlich und differenziert nach den relevanten Fallgruppen zu konzipieren. Die Rechtsfragen der Sachverhaltsfeststellung sind nicht gelöst. Es ist nicht erkennbar, welches Rechtsprinzip dem zweiten Leitsatz zugrunde liegt.