Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
Betrieblicher Nutzungsanteil von auch privat genutzten Pkw
Der BFH hat entschieden, dass für einen betrieblichen Pkw, der auch privat genutzt werden soll, der (ausreichende) betriebliche Nutzungsanteil mittels Fahrtenbuchs dokumentiert werden kann. Gegen die Finanzverwaltung hat der BFH ferner zum Ausdruck gebracht, dass die Inanspruchnahme der sog. 1%-Regelung für ein im Zeitpunkt der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags vorhandenes Fahrzeug dem nicht entgegensteht.
Problemstellung
Mit dem UntStRG 2008 v. (BGBl I 2007, 1912) hat der Gesetzgeber § 7g EStG grundlegend neu justiert und die bisherige Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Dieser ist – anders als die Ansparabschreibung – nicht mehr in der Handelsbilanz als Sonderposten mit Rücklagenanteil auszuweisen, sondern außerbilanziell „gewinnmindernd” abzuziehen. Ähnlich wie bei der Ansparabschreibung hat der Gesetzgeber aber auch die Bewilligung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG n. F. an die Wahrung bestimmter Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen geknüpft (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2b EStG). Das erfordert u. a., dass
das Wirtschaftsgut bis mindestens zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betr...