Arbeitshilfe Mai 2012

Heileurythmie keine heilberufliche Tätigkeit - Mustereinspruch

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Sind die erbrachten Leistungen eines Heileurythmisten (Bewegungstherapeut, der mit Bewegungsgebärden arbeitet) als heilberufliche Tätigkeit im Sinne des § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG 1999/2005 steuerfrei?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB EAAAD-36857