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Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen im Hotelgewerbe für 2010
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, Beherbergungsleistungen ab 2010 ermäßigt der USt zu unterwerfen. Diese Änderung führt zu zahlreichen Unsicherheiten und bislang ungeklärten Fragen. Die Leserfrage in dieser Ausgabe befasst sich mit der Berechnung der USt-Sondervorauszahlung bei Dauerfristverlängerung und deren Änderung. Haben Sie auch eine fachliche Frage? [i]bbk-leserfrage@nwb.deBitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de.
Sachverhalt
Der Hotelier H ist verpflichtet, monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG abzugeben. Er nahm für 2009 die Regelungen der Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV in Anspruch und leistete eine Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV i. H. von 5.000 €. Für den Besteuerungszeitraum 2009 betrug seine Umsatzsteuerschuld aufgrund der abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen 35.000 €. Dieser Betrag setzte sich wie folgt zusammen: [i]Berechnung der USt-Schuld für 2009
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Umsätze aus Übernachtungen zu
19 % | = | 400.000 € |
Sonstige Umsätze zu 19 % | = | 60.000 € |
Gesamtumsatz 2009 | = | 460.000 € |
Umsatzsteuer zu 19 % | = | 87.400 € |
Vorsteuern | = | 47.400 € |
Umsatzsteuerschuld 2009 | = | 40.000 € |
- Anrechnung Sondervorauszahlung | = | - 5.000 € |
Umsatzsteuer-Vo... |