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Taggleicher Verkauf und Wiederkauf von Wertpapieren
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAD-36648 Mit (BStBl 2009 II S. 999) hat der BFH die seit jeher für Anleger bedeutsame Frage entschieden, dass bei innerhalb der Jahresfrist mit Verlust veräußerten Wertpapieren, die in Anzahl und Gattung taggleich wieder angekauft werden, kein Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO vorliegt.
Sachverhalt und Entscheidung
[i]Veräußerung von Wertpapieren innerhalb der SpekulationsfristDem Urteil lag eine Veräußerung von Wertpapieren noch innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zugrunde. Die im Dezember 2000 vorgenommenen Verkäufe wurden verbunden mit einem taggleichen Wiedererwerb derselben Wertpapiergattung. Während der Einspruch erfolglos verlief, gab das FG Baden-Württemberg den Klägern recht ( NWB SAAAC-60334). Das die Revision abweisende Urteil des BFH folgt im Wesentlichen der Argumentation des Finanzgerichts.
[i]Keine Prüfung nach § 42 AO, wenn Tatbestand des § 23 EStG erfülltDer entschiedene Fall spielt sich noch nach den „alten”, bis geltenden Regeln der Spekulationsbesteuerung ab. Zentrale Aussage des BFH ist, dass Missbräuche im Rahmen des § 23 EStG nicht an § 42 AO zu messen seien. Nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG werde eine vertikale Verlustnutzung ausgeschlossen. Durch dieses in sich geschlossene und aufeinander abgestimmte System der Verlustnutzung würden Spekulatione...