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Änderungen der AO im Jahr 2009
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAD-36646 Im Laufe des Jahrs 2009 wurde die Abgabenordnung durch sechs Gesetze geändert, wobei gerade die Änderungen durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz politisch besonders umstritten waren.
[i]Neue Mitwirkungspflichten nach dem SteuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzIn § 90 Abs. 2 Satz 3 AO wurden neue Mitwirkungspflichten für den Fall eingeführt, dass objektiv erkennbare Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass der Steuerpflichtige über Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten in einem sog. nicht kooperierenden Staat oder Gebiet verfügt. Ist dies der Fall, hat der Steuerpflichtige nach Aufforderung der Finanzbehörde die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben an Eides statt zu versichern (erste Alternative) und die Finanzbehörde zu bevollmächtigen, in seinem Namen mögliche Auskunftsansprüche gegenüber den von der Finanzbehörde benannten Kreditinstituten außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen (zweite Alternative). [i]Schätzung bei Verletzung der neuen MitwirkungspflichtenHat der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 Satz 3 AO verletzt, wird nach § 162 Abs. 2 Satz 3 AO künftig widerlegbar vermutet, dass steuerpflichtige Einkünfte in nicht kooperierenden Staaten oder Gebieten vorhanden oder höher als die erklärten Einkünfte sind. [i]BMF, Schreiben v. 5. 1. 2009 - S 1315 NWB LAAAD-35151 Da gegenw...