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Vorsteueraufteilung nach Umsatzschlüssel weiterhin möglich?
Mit Urteil v. - 15 K 1271/06 U hat das FG Münster entschieden, dass bei gemischt genutzten Gebäuden eine Vorsteueraufteilung auch nach dem Verhältnis der jeweiligen Umsätze zueinander weiterhin möglich ist. Im Streitfall war die Aufteilung der Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG unstreitig, da die Vorsteuerbeträge aus den Herstellungskosten des Gebäudes zum Teil der steuerpflichtigen Vermietung und zum Teil der gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietung wirtschaftlich zuzurechnen waren. Nach § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG kann der Unternehmer die nicht abziehbaren Teilbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit gegen den Widerstand der Verwaltung in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass der Umsatzschlüssel bei der Vermietung von Gebäuden einen sachgerechten Maßstab zur Aufteilung der Vorsteuern auf die steuerpflichtigen und die steuerfreien Umsätze darstellt. In Reaktion auf diese positive Rechtsprechung wurde mit Wirkung ab 2004 die Vorschrift des § 15 Abs. 4 UStG um einen Satz 3 ergänzt. Dies führt dazu, dass der Umsatzschlüssel subsidiär gegenüber jedem anderen sachgerechten Aufteilungsmaßstab für die Vorsteuern ist. Für diesen neu eingefügten Satz seh...