Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
[i]Zens, Reform des Kraftfahrzeugsteuerrechts NWB 21/2009 S. 1580Die Kraftfahrzeugsteuer war bis zum eine bundesgesetzlich geregelte Steuer, deren Aufkommen den Ländern zustand und die von den Ländern verwaltet wurde. Seit dem ist die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer, die vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet wird, das sich bis zum der Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer bedient. Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom wurden dem Bund die Ertragshoheit und die Verwaltungskompetenz für die Kraftfahrzeugsteuer übertragen.
[i]Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Datei öffnenAm hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Das Ziel dieser Änderungen ist unter anderem, die Kraftfahrzeugsteuer durch einige Klarstellungen zu vereinfachen, um eine gleichmäßige und einheitliche Rechtsanwendung im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen. Diese Punkte regelt das neue Gesetz:
Steuerbefreiung
[i]Diesel-PkwDie befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw der Euro-6-Abgasstufe im Wert von maximal 150 € pro Fahrzeug muss aus europarechtlichen Gründen auf Erstzulassungen vom 1. 1. 2011 bis beschränkt werden. Für Erstzulassungen vom bis zum Inkrafttreten des Gese...