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Erwerb eigener Anteile durch die GmbH
Auswirkungen des MoMiG und BilMoG
Sowohl das am in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) als auch das am in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beinhalten Auswirkungen auf den Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH. Ziel des BilMoG war es, „das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiterzuentwickeln, ohne die Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts – die HGB-Bilanz bleibt Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung – und das bisherige System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzugeben” (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 16/10067 S. 1). Während die Änderungen des GmbH-Gesetzes durch das MoMiG lediglich indirekt Auswirkungen auf den Erwerb von Geschäftsanteilen durch eine GmbH hatten, wurde durch das BilMoG ausdrücklich eine neue Regelung in § 272 Abs. 1a HGB für den Erwerb eigener Anteile durch eine Gesellschaft geschaffen und in § 272 Abs. 1b HGB eine neue gesetzliche Vorgabe für die Veräußerung von eigenen Anteilen durch eine Gesellschaft au...