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Taggleicher Verkauf und Wiederkauf von Wertpapieren
lässt Fragen offen
[i]BFH, Urteil v. 25. 8. 2009 - IX R 60/07 (BStBl 2009 II S. 999)Häufig nahmen Anleger in der Vergangenheit die Möglichkeit wahr, innerhalb der Jahresfrist Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften zu generieren, um entsprechende Gewinne zu begrenzen. Mit hat der BFH entschieden, dass bei innerhalb der Jahresfrist mit Verlust veräußerten Wertpapieren, die in Anzahl und Gattung taggleich wieder angekauft werden, kein Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO vorliegt. Für die wiedergekauften Wertpapiere derselben Gattung beginnt damit eine neue Spekulationsfrist. Der Verfasser hat bereits in NWB 8/2009 S. 534 für die steuerwirksame Umschichtung selbst innerhalb desselben Tages plädiert.
I.
[i]Verrechnung: Veräußerungsgewinne mit VeräußerungsverlustenIm entschiedenen Fall veräußerten die Kläger im Dezember 2000 über eine GbR Wertpapiere noch innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. In der einheitlichen und gesonderten Feststellung wurden u. a. Verluste aus Aktien der S-Bank bzw. der XY-Inc. geltend gemacht, indem sie mit entsprechenden Veräußerungsgewinnen aus dem gleichen Jahr verrechnet wurden.
[i]Aktien der S-BankIm Februar und März 2000 wurden sukzessive 50 Aktien der S-Bank zum Kurswert vo...