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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 27 | Lohnsteuer: Anspruch auf Prozesszinsen bei Haftungsbescheiden

Die Finanzverwaltung verweigert regelmäßig die Zahlung von Prozesszinsen auf die vom Arbeitgeber entrichteten Steuerbeträge, wenn sich vor dem Finanzgericht herausstellt, dass ein Arbeitgeber in einem Haftungsbescheid fälschlicherweise für Lohnsteuernachforderungen in Anspruch genommen wurde. Ob dies rechtens ist, prüft jetzt das FG München.

Das nächste Verfahren, auf das wir Sie hinweisen wollen, ist nicht beim Bundesfinanzhof anhängig, sondern beim Finanzgericht München. Es geht um die Frage: Hat der Arbeitgeber bei Lohnsteuerhaftungsbescheiden einen Anspruch auf Prozesszinsen?

Der folgende Fall kommt in der Praxis alles andere als selten vor: Im Anschluss an eine Lohnsteueraußenprüfung wird der Arbeitgeber im Wege der Haftung für Lohnsteuernachforderungen in Anspruch genommen. Selbst dann, wenn Sachverhalte von der Finanzverwaltung aufgegriffen wurden, die aus Sicht des Arbeitgebers streitig sind, geschieht dies zumeist einvernehmlich mit dem Prüfer. Denn dann kann der Arbeitgeber als Prozessbeteiligter eine finanzgerichtliche Klärung herbeiführen.

Schließt sich die Rechtsprechung der Auffassung des Arbeitgebers an, verweigert die Finanzverwa...

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