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Krisenmanagement der betrieblichen Versorgung
Anpassungsstrategien für die Versorgung der Mitarbeiter und des Unternehmers
Während sich die Versorgung der Mitarbeiter – sei sie arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert – in den meisten Fällen schlicht über eine Verringerung der Dotierung durch die derzeitige Wirtschaftskrise steuern lässt, ist dies bei der Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) sehr viel schwieriger: Hier gibt es steuerliche Restriktionen und finanzielle Anforderungen, die die Reaktionsmöglichkeiten deutlich einschränken. Der folgende Beitrag gibt Anregungen, wie Sie Ihren Mandanten über die Krise helfen können.
I. Die Versorgung der Mitarbeiter
1. Arbeitsrechtliche Situation
Eine den Mitarbeitern zusätzlich zum Arbeitslohn versprochene betriebliche Versorgung kann nicht ohne Weiteres an geänderte Rahmenbedingungen angepasst, reduziert oder aufgehoben werden. Das Versorgungsversprechen ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und daher grundsätzlich einzuhalten sowie allenfalls wie dieser abänderbar. Deshalb sollte als erste und mildeste Maßnahme eine arbeitgeberfinanzierte, also zusätzlich zum Arbeitslohn gewährte betriebliche Altersversorgung (bAV) für neue, in Zukunft ins Unternehmen eintretende Mitarbeiter geschlossen werden, da ...