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StBMag Nr. 2 vom Seite 6

Magazin

Degev will es einfacher machen

Die Degev will den Forderungsverkauf in der Steuerberatung erleichtern, indem Steuerberater künftig ohne explizite Zustimmung des Mandanten Forderungen abtreten können. Die Vorbereitungen dazu laufen schon eine ganze Weile: 2008 hat die Deutsche genossenschaftliche Verrechnungsstelle für Steuerberater e. G. (Degev) bereits eine Steuerberatungsgesellschaft und Treuhand gegründet. Denn das novellierte Steuerberatungsgesetz sieht vor, dass Steuerberater Gebührenforderungen abtreten oder deren Einziehung an Personen und Vereinigungen im Sinne des § 3 Nr. 1 bis 3 StBerG und von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften (§ 56) auch ohne Zustimmung des Mandanten übertragen können. Die bisher am Markt befindlichen Angebote setzen auf Factoring-Produkte von Banken und Versicherungen – und machen deshalb die Zustimmung des Mandanten beim Forderungsverkauf zur Voraussetzung. Mit der Gründung der Steuerberatungsgesellschaft wird die Degev quasi selbst zum Berufsträger und Factor und kann Forderungen anderer Berufsträger ohne die Zustimmung des Mandanten ankaufen und einfordern. Außerdem hat die Degev den Refinanzierer gewechselt, verrät dessen Namen aber noch nic...