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BFH | Hinzurechnungsbesteuerung verstößt gegen Gemeinschaftsrecht
Die sog. Hinzurechnungsbesteuerung nach § 20 Abs. 2 und 3 i. V. mit §§ 7 ff. AStG i. d. F. des Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes v. 21. 12. 1993, also in der bis 2008 geltenden Fassung, verstößt gegen die in Art. 43 EG garantierte Niederlassungsfreiheit.
Von der Hinzurechnungsbesteuerung sind im Inland ansässige Steuerpflichtige betroffen, die sich in einem sog. Niedrigsteuerland als Gesellschafter an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligen, die als Zwischengesellschaft keine oder nur „passive” eigene Aktivität entwickelt und nicht wirklich am Geschäftsverkehr teilnimmt. Der BFH erkennt in der Hinzurechnungsbesteuerung und auch in der versagten Freistellung von Betriebsstätteneinkünften in der Folge des EuGH einen Verstoß gegen europäisches Recht. Die ständige Spruchpraxi...