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Die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAD-35419In der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde sind die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO, also die Revisionszulassungsgründe, darzulegen. Erforderlich sind substanzielle, schlüssige und konkrete Angaben darüber, inwieweit das Urteil des Finanzgerichts die einzelnen Beschwerdezulassungsgründe verwirklicht. Völlig unerheblich ist dabei die Frage, ob das Finanzgericht das materielle Steuerrecht richtig angewendet hat – es kommt allein auf das formell-rechtliche Vorliegen der Revisionszulassungsgründe an.
Grundsätzliche Bedeutung
[i]Konkrete Rechtsfrage bedeutsam für Rechtssicherheit und RechtseinheitlichkeitWird die Nichtzulassungsbeschwerde auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gestützt, muss die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche konkrete Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren. Die konkrete Rechtsfrage muss in der Beschwerdeschrift möglichst konkret und präzise formuliert sein. Fehlt es an der Präzision der Formulierung, läuft der Beschwerdeführer Gefahr, allein deshalb zurückgewiesen zu werden. Die herauszuarbeitende Rechtsfrage muss klärungsbedürftig sein. Klärungsbedürftigkeit ist nur dann gegeben, wenn die Beantwortung der ...