Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
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Vorbemerkung zu §§ 369 - 412AO
I. Struktur und Umfeld des Steuerstrafrechts
1Beginnend mit § 369 enthält die Abgabenordnung materielles Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, sowie Sondervorschriften für das Steuerstrafverfahren, die die allgemeinen Verfahrensvorschriften der StPO und des OWiG modifizieren.
Unterschieden werden das materielle Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht – das sind die Beschreibungen desjenigen Handelns, das mit Strafe oder Buße geahndet wird – und das Verfahrensrecht, das den Ablauf insbesondere des Ermittlungs- und des nachfolgenden Gerichtsverfahrens regelt, sowie die Rechte und die Pflichten der Ermittlungsbehörden.
1. Materielles Straf- und OWi-Recht
2Grundsätzlich gelten im Steuerstraf- und OWi-Recht die allgemeinen Vorschriften, das ist materiell vor allem das StGB mit seinem allgemeinen Teil, der erst die Anwendung der besonderen Straftatbestände ermöglicht (§ 369 Abs. 2). Entsprechend sieht das OWiG allgemeine Vorschriften zur Anwendung der OWi-Tatbestände vor (§ 377 Ab...