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Keine Steuerbegünstigung bei Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens bei gewerblichem Grundstückshandel
(1) Die Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundstücks ist auch dann nicht nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn sie mit der Betriebsaufgabe zusammentrifft und hiermit zugleich eine zunächst bestehende Bebauungsabsicht aufgegeben wird. Soweit der Senat im Urteil vom - VIII R 19/85 (BFH/NV 1990 S. 625) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest. (2) Die vorstehenden Grundsätze gelten auch, wenn das Betriebsvermögen einer den gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft – mit Ausnahme der Grundstücke des Umlaufvermögens – auf ein Schwesterunternehmen ausgelagert wird und im Anschluss hieran der Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil veräußert (§§ 16, 34 EStG).▶NWB JAAAB-72445
▶Praxishinweise: Zur typischen Tätigkeit eines gewerb...