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Konzernklausel, Sanierungsprivileg, Anrechnung stiller Reserven
Erleichterungen bei der Mantelkaufnorm des § 8c KStG durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Welche Änderungen ergeben sich beim Sanierungsprivileg des § 8c Abs. 1a KStG?
Wie ist die Neuregelung zur Konzernklausel zu würdigen?
Wie sind die Änderungen beim Mantelkauf durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz insgesamt zu werten?
Am hat der Bundesrat das vom Bundestag am beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz gebilligt . Damit ist das erste Steuerentlastungspaket der neuen Koalition nach einem bemerkenswert kurzen Gesetzgebungsverfahren bereits zu Beginn des Jahres 2010 wirksam geworden. Das Gesetz enthält u. a. wesentliche Erleichterungen im Bereich der Verlustnutzungsbeschränkung des § 8c KStG.
Gehrmann, infocenter, Mantelkauf NWB WAAAB-78592
I. Verlustnutzung nach Anteilsübertragung
1. Verlustuntergang nach schädlichem Beteiligungserwerb
Gem. § 8c Abs. 1 Satz 1 bis 4 KStG führen bestimmte Anteilsübertragungen und vergleichbare Sachverhalte – im Gesetz als schädlicher Beteiligungserwerb bezeichnet – zum Untergang der zum Zeitpunkt des schädlichen Ereignisses bestehenden nicht genutzten Verluste . Während die Rechtsfolge des Verlustnutzungsverbots nach der ursprünglichen Gesetzesfassung bei Erfüllung des normierten Tatbestands ausnahmslos in al...