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Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat ein Stpfl. mit Gewinneinkünften künftig nach § 6 Abs. 2 EStG ein Wahlrecht, ob er Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410 € sofort als Betriebsausgaben geltend macht oder diese Wirtschaftsgüter aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreibt.
Für sofort abgeschriebene Wirtschaftsgüter im Wertbereich zwischen 150 und 410 € muss der Stpfl. ein Verzeichnis führen.
Alternativ zu § 6 Abs. 2 EStG kann der Stpfl. nach § 6 Abs. 2a EStG einen Sammelposten für Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 € bilden, der über fünf Jahre linear aufzulösen ist. In dieser Variante können Wirtschaftsgüter bis 150 € sofort als Betriebsausgaben abgezogen oder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Der Bundesrat hat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz am zugestimmt. Die Neuregelungen sind für Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden. Das Gesetz ändert die in der Praxis sehr bedeutenden Vorschriften zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). Da beinahe jedes Unternehmen – unabhängig von Größenkla...