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Umsatzsteuer | Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer
Hat eine natürliche Person durch Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch i. S. des § 2 UStG tätig zu werden, ist ihr außer in Fällen eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen (Bezug: Art. 12 Abs. 1 GG; § 2, § 14, § 14a, § 15 UStG).
Nach Ansicht des BFH besteht für die Erteilung einer Steuernummer ein öffentlich-rechtlicher Anspruch, da ohne Steuernummer keine Handlungsfähigkeit besteht. Der Anspruch ergibt sich mittelbar aus § 14 UStG, wonach der Ausweis einer Steuernummer bzw. einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Rechnung zwingend vorgeschrieben ist. Auch wäre bei einer fehlenden Steuernummer die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht möglich bzw. ein Vorsteuerabzug b...