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Umstellung der Rückstellungen zum 1. 1. 2010 auf BilMoG
Ab dem sind die Änderungen durch das BilMoG verpflichtend zu [i]Theile, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, 2. Auflage, Herne 2009.beachten. Der Praxisfall zeigt, wie die BilMoG-Umstellung sich auf die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen auswirkt.
Die komplette Serie „Praxisfälle zum BilMoG” finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB QAAAD-62773.
I. Rechtsänderungen bei den Rückstellungen durch das BilMoG
1. Bilanzansatz
Die beiden bisherigen Wahlrechte zur Bildung sog. [i]Aufwandsrückstellungen abgeschafftAufwandsrückstellungen sind mit dem BilMoG abgeschafft worden . Sollten im letzten Geschäftsjahr vor BilMoG noch solche Rückstellungen ausgewiesen werden, enthält Art. 67 Abs. 3 EGHGB für diese „Altfälle” eine liberale Umstellungsregelung. Die nachfolgende Tabelle zeigt die alte Rechtslage inklusive der Umstellungswahlrechte:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nr. | Aufgehobene Norm
HGB a. F.
| Tatbestand | Rechtsfolge Umstellung
(Art. 67 Abs. 3
EGHGB) |
1. | § 249 Abs. 1 Satz 3 HGB a.
F. | Rückstellung für unterlassene
Aufwendungen für Instandhaltung bei Nachholung vom 4. bis 12.
Monat des folgenden Geschäftsjahres. | (a) Beibehaltungswahlrecht, auch
teilweise, unter Fortgeltung der Normen
HGB a. F. oder (b) erfolgsneutrale Auflösung und Verrechnung mit Gewinnrücklagen mit Ausnahme der... |