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Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von Vermögensbeteiligungen ab 2009
Am hat
das BMF mit einem ab dem anwendbaren Schreiben
NWB YAAAD-34059 zur
lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von
Vermögensbeteiligungen Stellung genommen. Orientiert an der Gliederung des
BMF ergeben sich folgende wesentliche Punkte:
(1.1) Der neue
§ 3 Nr. 39 EStG gilt für unbeschränkt und
beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die in einem
gegenwärtigen Dienstverhältnis
stehen, welches auch bei Freistellungszeiten vorliegt. Ebenso sind als Lohn
für tatsächliche Arbeitsleistungen gewährte Überlassungen
im Zuge der Abwicklung eines früheren Dienstverhältnisses
begünstigt, nicht jedoch Fälle, in denen nur noch
Versorgungsbezüge geleistet werden.
Bei den begünstigten Vermögensbeteiligungen verweist bereits der Gesetzestext auf das 5. Vermögensbildungsgesetz. Vornehmlich sind Aktien, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen sowie Anteile an den durch das Gesetz geschaffenen Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen zu nennen. Nach § 3 Nr. 39 Satz 3 EStG gilt eine „Konzernklausel”, sprich, auch die Ausgabe von Beteiligungen an Konzernunternehmen ist begünstigt. Aktienoptionen sind ausdrücklich nicht umfasst. Ist die Überlassung durch das gegenwärtige Dienstverhältnis veranlasst, gilt die Begünstigung auch bei Er...