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Insolvenzrecht | Berufsunfähigkeitsrenten Selbständiger als Teil der Insolvenzmasse
Wird ein Selbstständiger infolge Berufsunfähigkeit insolvent, sind die ihm aufgrund einer mit einer Lebensversicherung verbundenen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gewährten monatlichen Rentenzahlungen grundsätzlich pfändbar und damit auch Teil der Insolvenzmasse nach § 35 Abs. 1, § 36 Abs. 1 InsO, zumindest sofern diese – wie üblich – nur bis zu einem bestimmten Alter erfolgen sollen.
Der Senat hat die Revision wegen der offenen Übertragbarkeit des Pfändungsschutzes für Altersvorsorge nach § 851c ZPO auf Selbständige zugelassen; vgl. , VersR 2009 S. 621, wonach Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits gem. § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO unpfändbar sind.