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Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von Vermögensbeteiligungen ab 2009
Am hat das BMF mit einem ab dem
anwendbaren Schreiben
NWB YAAAD-34059 zur
lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Vermögensbeteiligungen Stellung
genommen. Orientiert an der Gliederung des BMF ergeben sich folgende
wesentliche Punkte:
(1.1) Der neue
§ 3 Nr. 39
EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige
Arbeitnehmer, die in einem gegenwärtigen
Dienstverhältnis stehen, welches auch bei Freistellungszeiten
vorliegt. Ebenso sind als Lohn für tatsächliche Arbeitsleistungen gewährte
Überlassungen im Zuge der Abwicklung eines früheren Dienstverhältnisses
begünstigt, nicht jedoch Fälle, in denen nur noch Versorgungsbezüge geleistet
werden.
Bei den begünstigten Vermögensbeteiligungen verweist bereits der Gesetzestext auf das 5. Vermögensbildungsgesetz. Vornehmlich sind Aktien, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen sowie Anteile an den durch das Gesetz geschaffenen Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen zu nennen. Nach § 3 Nr. 39 Satz 3 EStG gilt eine „Konzernklausel”, sprich, auch die Ausgabe von Beteiligungen an Konzernunternehmen ist begünstigt. Aktienoptionen sind ausdrücklich nicht umfasst. Ist die Überlassung durch das gegenwärtige Dienstverhältnis veranlasst, gilt die Begünstigung auch bei ...