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Keine Teilwertabschreibung auf ein im Privatvermögen gehaltenes Gebäude
Im Bereich der Überschusseinkünfte können gem. NWB OAAAD-19822 Absetzungen für Abnutzungen und für Substanzverringerung sowie erhöhte Absetzungen als Werbungskosten berücksichtigt werden, nicht aber Teilwertabschreibungen. Teilwertabschreibungen auf ein im Privatvermögen gehaltenes vermietetes Gebäude sind deshalb nicht zulässig (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).