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Umsatzsteuer | Steuerfreiheit der Leistungen einer Genossenschaft an ihre Mitglieder
Schließen sich Krankenkassen zu einer Genossenschaft zusammen, die an ihre Mitglieder entgeltliche Leistungen erbringt, sind diese Leistungen nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG nur steuerfrei, wenn es hierdurch nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt (Bezug: § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 15 UStG 1999; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f Richtlinie 77/388/EWG; § 80 SGB X).
Das Umsatzsteuergesetz selbst sieht zwar keine Steuerbefreiung vor, wenn eine Genossenschaft Leistungen an ihre Mitglieder (Krankenkassen) – die keine S. 37Unternehmer sind – erbringt, doch kann sich die Genossenschaft unmittelbar auf die Sechste Richtlinie berufen, wenn sie Leistungen für die in ihr zusammengeschlossenen Personen (Nichtunternehmer) erbringt und die Steuerfreiheit nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Steuerfreiheit ist aber nur ausgeschlossen, wenn die „reale” Gefahr einer Wettbewerbs...