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Transparente Besteuerung und Steuerlatenz
I. Steuertransparenz nach deutschem Recht
1. Mitunternehmerschaften
1.1 Einkommen- und Körperschaftsteuer
Transparent, also „durchscheinend”, wird im internationalen Steuerslang eine Besteuerungssituation bezeichnet, bei der das Unternehmen selbst mit seinen Gewinnen nicht der Besteuerung unterliegt, wohl aber die dort entstandenen Besteuerungsmerkmale – angesprochen ist hier nur die Ertragsbesteuerung – bei einem anderen Steuersubjekt in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen. Das Musterbeispiel nach deutschem Recht bietet die mitunternehmerische Personengesellschaft. Für diese wird auf ihrer Besteuerungsebene die Bemessungsgrundlage für den Gewinn aus Gewerbebetrieb (oder aus freiberuflicher Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft) festgestellt, um diese Werte dann den Anteilseignern als den „eigentlichen” Steuersubjekten zuzurechnen. DieAnteilseignerkönnenwiederumnatürlichePersonenoder Körperschaften sein, die jeweils einem eigenen Steuerstatut unterliegen.DenkbaristallerdingsaucheinemehrstufigeKonstruktion, bei der Gesellschafter einer Unter-Personengesellschaft wiederum eine (mitunternehmerische) Personengesellschaf...