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Steuerliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAD-34223 Im Anschluss an die Veröffentlichung des (BStBl 2009 II S. 385) wurde auch das BMF-Schreiben zur einkommen-/lohnsteuerlichen Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen grundlegend überarbeitet ( BStBl 2009 I S. 1275). Für die Behandlung der Beitragszahlungen und Versicherungsleistungen aus einer solchen Unfallversicherung des Arbeitgebers ist entscheidend, wer die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben kann.
Ausübung der Rechte steht dem Arbeitgeber zu
[i]Zufluss der Beiträge bei Gewährung der VersicherungsleistungBei Versicherungen, bei denen die Möglichkeit der Rechteausübung ausschließlich dem Arbeitgeber zusteht, fließt dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragszahlung noch kein Arbeitslohn zu. Zufluss liegt vielmehr erst bei Eintritt des Versicherungsfalls und Erlangung von Versicherungsleistungen vor. Da sich der Vorteil der vom Arbeitgeber finanzierten Unfallversicherung nicht auf den konkreten Versicherungsfall, sondern allgemein auf das Bestehen von Versicherungsschutz bezieht, ist nicht die Versicherungsleistung Arbeitslohn, sondern bildet nur eine Obergrenze für die als Arbeitslohn zu erfassenden Beitragszahlungen des Arbeitgebers.
Ausgehend davon berü...