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Zivilprozessrecht | Zivilrechtlicher Schadensersatz wegen nicht abgeführter Sozialbeiträge – Restschuldbefreiung
Die Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH zum Schadensersatz für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen ist nicht gleichbedeutend damit, dass der zuerkannte Anspruch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht und deshalb von einer etwaigen Restschuldbefreiung des Beklagten nicht ergriffen wird. Im Streit stand nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des beklagten früheren Geschäftsführers die Anmeldung der rechtskräftig titulierten Forderung zur Tabelle als eine solche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung. Der Sozialversicherungsträger muss beweisen, dass die Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 266a StGB) rührt. Dieser Nachweis setzt voraus, dass die GmbH in dem fra...