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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 04 | Wertpapierhandel: Merkblatt enthält wichtige Hinweise zum Depotgeschäft

Für die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Handeln beim Umgang mit Wertpapieren zieht die Rechtsprechung u.a. das Kreditwesengesetz heran, um die Berufsbilder des unternehmerisch tätigen Händlers und Dienstleisters einerseits und des privaten Anlegers andererseits trennschärfer zu machen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erläutert in einem aktuellen Merkblatt sämtliche Merkmale des Depotgeschäfts.

Nächstes Thema ist der gewerbliche Wertpapierhandel.

Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Handeln ist ein Dauerbrenner in der steuerlichen Praxis. Das Problem tritt nicht nur beim Wertpapierhandel auf, sondern auch beim Grundstückshandel. Die Einordnung fällt im Einzelfall schwer: Betreibt ein Steuerpflichtiger einen gewerblichen Wertpapierhandel oder nicht? Diese Frage lässt sich mit Hilfe der gesetzlichen Abgrenzungskriterien nicht mit Gewissheit beantworten. Aber auch anhand der aktuellen Rechtsprechung ist es schwierig zu entscheiden: Ist ein Steuerpflichtiger gewerblich oder privat tätig?

Durch die jüngste Rechtsprechung des BFH sind die Hürden zur Annahme eines gewerblichen Wertpapie...

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